25. April 2024

Corona-Update: Erweiterte Maskenpflicht und temporärer Trainingsunterbruch

Die Maskenpflicht für während den Trainings wurde deutlich erweitert. Alle Mitglieder müssen diese Regeln einhalten. Aufgrund der aktuell hohen Planungsunsicherheit, haben sich MRO und TVO ausserdem dazu entschieden, den Trainingsbetrieb temporär einzustellen.

Die vergangenen Tage haben ein weiteres Mal Neuerungen und Anpassungen in den Schutzkonzepten notwendig gemacht. Nachdem in einem ersten Schritt die Maskenpflicht bis zu den Garderobenräumen galt, muss mittlerweile die Maske auch bis zum Trainingsbeginn und insbesondere auch während ruhigen Aktivitäten während den Trainings aufgesetzt werden. Dies gilt für alle Riegen! Das heisst:

Maskenpflicht gemäss STV

  • In den Sporthallen muss in allen Bereichen (Eingangsbereich, Garderoben, WC Anlagen) wo keine aktive sportliche Tätigkeit ausgeübt wird, eine Gesichtsmaske getragen werden.
  • Die Turnenden tragen ab dem Betreten der Turnhalle bis die Turnstunde beginnt, die Schutzmaske. Am Ende der Lektion gilt wieder Maskenpflicht, bis man die Halle verlassen hat.
  • Falls in der Garderobe untereinander der Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann, ist das Duschen erlaubt, ansonsten muss darauf verzichtet werden.
  • Die Ausübung des Sports selbst lässt sich mit dem Tragen einer Maske meist nicht vereinbaren (z. B. aufgrund der körperlichen Anstrengung) und deshalb sind die Turnenden beim Sport von der Maskenpflicht befreit. Bei ruhigeren Sportarten schränkt ein Tragen der Maske meist nicht ein und es liegt deshalb im Ermessensspielraum jeder Riege zu definieren, ob das Sporttreiben mit der Maske zu vereinbaren ist oder nicht.
  • Trainerinnen und Trainer: Wenn Trainerinnen und Trainer in Innenräumen tätig sind und selbst nicht sportlich aktiv am Training teilnehmen, gilt Maskenpflicht.
  • Muki-Turnen: Für alle Begleitpersonen, Leiterinnen und Leiter, die nicht sportlich aktiv am Training teilnehmen, gilt Maskenpflicht.
  • Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag. Für Mitglieder der Nachwuchsriegen die dieses Alter überschreiten, besteht somit ebenfalls Maskenpflicht.
  • Es sind keine Gäste in den Hallen – weder Eltern noch Freunde oder weitere Personen, die den Trainingsbetrieb beobachten – erlaubt!

Die oben gennanten Massnahmen sind durch den STV aufgestellt worden, in Absprache mit dem BASPO und Swiss Olympic. Als dem STV angeschlossene Riegen müssen sich alle Mitglieder daran halten. Wer die Massnahmen nicht einhält, kann vom Training ausgeschlossen werden. Oberstes Ziel bleibt die Verhinderung von Ansteckungen und damit einhergehend die Verhinderung, dass unter Umständen Gruppen einer Riege in zehntägige Quarantäne müssen.

Temporärer Trainingsunterbruch bei TVO und MRO
Da absehbar ist, dass der Bund in den kommenden Tagen (voraussichtlich am Mittwoch) weitere Massnahmen bekannt geben wird, haben sich die Vorstände von MRO und TVO dazu entschieden, temporär ihr Training einzustellen. Dies bis zum Zeitpunkt, in dem klarer ist, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich weiterhin trainiert werden kann. Die Vorstände der weiteren Riegen behalten ihren Trainingsbetrieb aktuell aufrecht.

Traineranproben finden weiterhin statt
Die bereits festgelegten Termine zur Traineranprobe werden beibehalten. Es gilt generelle Maskenpflicht und es dürfen nur 5 Turnende gleichzeitig auf der Bühne zur Anprobe sein (zusätzlich zu den Zuständigen und zusätzlich zu allfälligen Begleitpersonen). Ein Warteraum besteht im Foyer des Zendenfrei.

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